- Die Versorgung zuhause kann nach einem Krankenhausaufenthalt (noch) nicht sichergestellt werden.
- Pflegende Angehörige sind vorübergehend verhindert, etwa durch Urlaub, Krankheit oder eine Reha.
- Pflegende Angehörige brauchen aufgrund psychischer oder physischer Überlastung eine Auszeit.
- In der Wohnung des/der Pflegebedürftigen sind umfassende Renovierungs- oder anderweitige Umbaumaßnahmen notwendig.
Die Dauer der Kurzzeitpflege ist zurzeit (Stand 07/2017) auf vier Wochen im Jahr (28 Tage) begrenzt. Diese vier Wochen müssen nicht zusammenhängend beantragt werden, sondern können tageweise in Anspruch genommen werden.