Der Betriebsrat ist zu informieren, anzuhören und hat mitzuentscheiden bzw. zuzustimmen bei:
- Veränderung in der Organisation
- Veränderung der Arbeitsstätte
- Veränderungen in den Abläufen
- Veränderungen der Räumlichkeiten, wie Pausen- und Umkleideräume
- Wirtschaftliche Situation und Planung
- Einführung von neuen Arbeitsmitteln, wie z.B. Software und Dokumentations-Systeme
- Stellenausschreibungen und Besetzungen
- Stellenbeschreibungen
- Maßnahmen zur Personalentwicklung
- Mitwirkung über einheitliche Regelungen und Vereinbarungen
- Dienst- und Urlaubsplanung.
Der Betriebsrat überwacht die
- Einhaltung von gesetzlichen Bestimmungen
- Einhaltung von Betriebs- und Rahmenvereinbarungen.