LKSG

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Grundsatzerklärung

Als PFLEGEN & WOHNEN HAMBURG GmbH, PFLEGEN & WOHNEN Service GmbH und PFLEGEN & WOHNEN Textil GmbH verpflichten wir uns zum Schutz der Umwelt und zur Achtung der Menschenrechte entlang unserer gesamten Liefer- und Wertschöpfungsketten.
Hier finden Sie unsere Grundsatzerklärung.

Verfahrensordnung über das Beschwerdeverfahren gemäß LIEFERKETTENSORGFALTSPFLICHTENGESETZ

Stand Juni 2024

Präambel
 

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) trat am 1. Januar 2023 in Deutschland in Kraft und zielt darauf ab, Unternehmen zur Einhaltung von Menschenrechts- und Umweltstandards in ihren globalen Lieferketten zu verpflichten. Eine wesentliche Komponente dieses Gesetzes ist das Beschwerdeverfahren gemäß § 8 LkSG, das auch für Unternehmen wie die PFLEGEN & WOHNEN HAMBURG GmbH ab 1. Januar 2024 relevant ist.

PFLEGEN & WOHNEN HAMBURG GmbH hat ein umfassendes Beschwerdemeldesystem gemäß dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) implementiert, um die Einhaltung menschenrechtlicher und umweltbezogener Sorgfaltspflichten zu gewährleisten. Das Meldesystem ermöglicht es Mitarbeitern, Lieferanten und anderen Stakeholdern, menschenrechtliche und umweltbezogene Verstöße sicher und vertraulich zu melden. Durch klare Richtlinien, anonyme Meldeoptionen und regelmäßige Kommunikation stellt PFLEGEN & WOHNEN HAMBURG GmbH sicher, dass alle Beschwerden sorgfältig geprüft und angemessen behandelt werden, während die Identität und Rechte der Beschwerdeführer geschützt bleiben.

Diese Verfahrensordnung informiert über die wesentlichen Merkmale des Beschwerdeverfahrens, den Zugang zum Verfahren bzw. dessen Erreichbarkeit sowie die Zuständigkeiten. Des Weiteren informiert sie auch darüber, was mit eingehenden Hinweisen geschieht, d. h. wie das Beschwerdeverfahren durchgeführt wird. Der PFLEGEN & WOHNEN HAMBURG GmbH ist es wichtig, diese Informationen verständlich und nachvollziehbar darzustellen und größtmögliche Transparenz über den Prozess zu schaffen.

   

An wen richtet sich das Beschwerdeverfahren? Wer kann eine Beschwerde abgeben?
 

Laut dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) können das Beschwerdesystem der PFLEGEN & WOHNEN HAMBURG GmbH mehrere Gruppen nutzen:

1. Beschäftigte der PFLEGEN & WOHNEN HAMBURG GmbH: Dies umfasst alle Mitarbeiter des Unternehmens, die möglicherweise Bedenken oder Beschwerden bezüglich der Einhaltung der Sorgfaltspflichten in der Lieferkette haben.

2.  Arbeitnehmer der direkten und indirekten Zulieferer: Mitarbeiter von Unternehmen, die direkt oder indirekt an der Lieferkette beteiligt sind, können ebenfalls das Beschwerdesystem nutzen, um Missstände oder Verstöße zu melden.

3. Externe Interessengruppen: Dazu gehören Personen oder Gruppen, die möglicherweise von den Geschäftspraktiken der PFLEGEN & WOHNEN HAMBURG GmbH oder deren Zulieferern betroffen sind. Dies kann lokale Gemeinschaften, NGOs oder andere Organisationen umfassen, die an der Wahrung der Menschenrechte und Umweltstandards interessiert sind.

4. Sonstige Dritte: Dies können beispielsweise Kunden oder Partnerunternehmen sein, die ebenfalls ein berechtigtes Interesse an der Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und ethischen Standards haben.



Was wird über den Beschwerdekanal gemeldet?


Laut dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) können über den Beschwerdekanal verschiedene Arten von Beschwerden gemeldet werden. Dazu gehören insbesondere:

1. Menschenrechtsverletzungen:
Beschwerden über Verletzungen von grundlegenden Menschenrechten, wie Zwangsarbeit, Kinderarbeit, Diskriminierung oder Verstöße gegen das Recht auf faire Arbeitsbedingungen.

2.  Umweltverstöße:
Meldungen über Praktiken, die Umweltstandards oder Umweltschutzgesetze missachten, wie illegale Entsorgung von gefährlichen Abfällen, übermäßige Umweltverschmutzung oder unkontrollierte Entwaldung.

3.  Arbeitsrechtsverletzungen:
Hinweise auf Verstöße gegen Arbeitsrechte, wie unangemessene Arbeitsbedingungen, fehlende Arbeitssicherheitsmaßnahmen, unfaire Entlohnung oder Verletzungen von Gewerkschaftsrechten.

Der LkSG-Beschwerdekanal dient dazu, diese Beschwerden vertraulich entgegenzunehmen und stellt sicher, dass entsprechende Maßnahmen zur Untersuchung und Behebung der gemeldeten Probleme ergriffen werden.

   

Wie kann ich eine Beschwerde abgeben?


Beschwerden können auch bei hinreichend begründetem Verdacht gemeldet werden. Hinweise können jederzeit auf zwei verschiedenen Wegen abgegeben werden:

Postalisch:
PFLEGEN & WOHNEN HAMBURG GmbH
Menschenrechtsbeauftragter
Finkenau 11
22081 Hamburg

Per E-Mail:
menschenrechtsbeauftragter@pflegenundwohnen.de

Alle Hinweise, unabhängig davon, auf welchem Weg sie bei der PFLEGEN & WOHNEN HAMBURG GmbH eingehen, werden unmittelbar und auf die gleiche Weise weiterbearbeitet.

Die Beschwerde wird vom zuständigen Menschenrechtsbeauftragten entgegengenommen, der über das nötige Fachwissen und die Sensibilität für Menschenrechtsfragen verfügt. Die Beschwerden werden angemessen behandelt, die Identität der hinweisgebenden Person geschützt und Vertraulichkeit zugesichert.

Um eine Beschwerde bei PFLEGEN & WOHNEN HAMBURG GmbH gemäß LkSG einzureichen, sollten folgende Angaben berücksichtigt werden:

   - Klare und sachliche Beschreibung des Problems oder Vorfalls
   - Betroffene Personen oder Gruppen
   - Datum und Ort des Vorfalls
   - Belege oder Nachweise, falls vorhanden
   - Kontaktdaten für Rückfragen (sofern die Beschwerde nicht anonym ist)

Wenn Sie anonym bleiben möchten, stellen Sie sicher, dass Ihre Kontaktinformationen nicht enthalten sind.

Für Probleme, die keine tatsächlichen oder vermuteten Verstöße betreffen, steht das LkSG- Beschwerdeverfahren nicht zur Verfügung. So sind etwa bei Unzufriedenheit mit Kolleg:innen oder Vorgesetzten, mit Arbeitsabläufen oder Arbeitsanweisungen oder mit der Ausstattung betrieblicher Einrichtungen, bei Vorkommnissen aus dem Privatbereich die Personalabteilung, der Betriebsrat, direkte bzw. indirekte Vorgesetzte oder auch die Geschäftsführung geeignete Ansprechpartner.

 

Bearbeitung von Meldungen und Schutz vor Benachteiligung


Alle eingereichten Beschwerden werden vertraulich behandelt. Ihre Informationen werden nur an Personen weitergegeben, die direkt an der Untersuchung beteiligt sind.

Sie sind vor jeglicher Form von Benachteiligung aufgrund Ihrer Beschwerde geschützt. PFLEGEN & WOHNEN HAMBURG GmbH toleriert keinerlei Vergeltungsmaßnahmen gegen Personen, die eine Beschwerde einreichen. Repressalien gegen hinweisgebende Personen sind rechtlich untersagt und widersprechen zudem den Grundprinzipien von PFLEGEN & WOHNEN HAMBURG GmbH.
Sollten Sie trotzdem Benachteiligungen erfahren, kontaktieren Sie uns bitte umgehend.

Empfangsbestätigung:
Nach dem Einreichen Ihrer Beschwerde erhalten Sie von uns eine Bestätigung, dass wir Ihre Beschwerde erhalten haben. Diese Bestätigung wird in der Regel innerhalb von drei Werktagen nach Eingang Ihrer Beschwerde versandt.

Prüfung Ihrer Beschwerde:
Wir führen eine erste Bewertung Ihrer Beschwerde durch, um ihre Berechtigung zu prüfen. Falls Ihre Beschwerde nicht in unseren Zuständigkeitsbereich fällt, informieren wir Sie und, wenn möglich, leiten wir Sie an die zuständige Stelle weiter.

Untersuchung:
Wenn Ihre Beschwerde berechtigt ist, wird eine detaillierte Untersuchung eingeleitet. Diese Untersuchung kann einige Zeit in Anspruch nehmen, je nach Komplexität des Falls. Sie werden über den Fortschritt der Untersuchung auf dem Laufenden gehalten.

Ergreifung von Maßnahmen:
Basierend auf den Ergebnissen der Untersuchung ergreifen wir geeignete Maßnahmen zur Behebung des Problems. Dies kann Korrekturmaßnahmen, Wiedergutmachung oder andere relevante Schritte umfassen. Wir informieren Sie über die ergriffenen Maßnahmen und deren Ergebnisse.

Abschlussbenachrichtigung:
Nach Abschluss der Maßnahmen erhalten Sie eine abschließende Benachrichtigung über die Ergebnisse und die getroffenen Maßnahmen.

Feedback:
Wir begrüßen Ihr Feedback zu unserem Beschwerdemechanismus, um dessen Wirksamkeit kontinuierlich zu verbessern. Sie können Ihr Feedback über die gleichen Kanäle einreichen, die für Beschwerden verwendet werden.



Überprüfung der Wirksamkeit:


Die PFLEGEN & WOHNEN HAMBURG GmbH führt jährlich und anlassbezogen eine Überprüfung der Wirksamkeit des Beschwerdeverfahrens durch. Diese Überprüfung beinhaltet die Evaluierung von eingegangenen Beschwerden, die Effektivität der Untersuchungen, die Umsetzung von Korrekturmaßnahmen sowie das Feedback von Beschwerdeführern. Basierend auf den Ergebnissen der Überprüfung werden gegebenenfalls Anpassungen vorgenommen, um das Verfahren kontinuierlich zu verbessern.

Vielen Dank, dass Sie uns helfen, unsere Lieferkette sicherer und verantwortungsvoller zu gestalten.
Ihre Beschwerde ist ein wichtiger Beitrag zu diesem Ziel.