Hausordnung

Präambel

Die Häuser und Grundstücke der PFLEGEN & WOHNEN HAMBURG GmbH sind kein öffentlicher, sondern ein geschützter und beschützender Raum, in dem unsere Bewohnenden zu Hause sind. Wir wollen, dass sich jeder Mensch bei uns wohl und sich niemand in seiner Privatsphäre verletzt fühlt. Uns ist es wichtig, allen Bewohnenden ein angenehmes Zusammenleben zu ermöglichen. Diese Hausordnung soll dazu beitragen, dieses Miteinander zu gewährleisten. Aus Gründen der Rücksicht auf alle Bewohnenden ist die Beachtung der nachfolgenden Bestimmungen unserer Hausordnung notwendig. Den Anordnungen des Personals ist Folge zu leisten. Bei Fragen zur Hausordnung wenden Sie sich bitte an die Leitung des Hauses.

§ 1 Geltungsbereich

1.1 Diese Hausordnung gilt im gesamten Bereich der Pflegeeinrichtung inklusive der Außenanlagen gleichermaßen für Bewohnende, Angehörige, Besuchende, externe Dienstleister und Mitarbeitende sowie sonstige Dritte.
1.2 Für die Besuchenden wird diese Hausordnung mit Betreten des Geländes der Pflegeeinrichtung verbindlich. Beschäftigten und Auszubildenden der Pflegeeinrichtung wird diese Hausordnung bei Vertragsabschluss, Bewohnenden wird sie zusammen mit dem Heimvertrag ausgehändigt. Externe Dienstleister erhalten bei der Aufnahme ihrer Tätigkeit die Hausordnung ausgehändigt.

§ 2 Besuche

2.1 Besuche sind herzlich willkommen. Nehmen Sie bitte Rücksicht auf das Ruhebedürfnis der übrigen Bewohnenden. Beachten Sie zudem die Nachtruhe von 22:00 bis 06:00 Uhr.
2.2 Übernachtungen von Besuchenden und Angehörigen in unseren Häusern sind nur mit vorheriger Erlaubnis der Einrichtungsleitung des Hauses möglich. In den Nachtstunden sind die Eingangstüren aus Sicherheitsgründen geschlossen.
2.3 Helfen Sie mit, unsere Grundstücke und Häuser sauber zu halten. Werfen Sie Abfälle in die dafür vorgesehenen Abfallbehälter. Rauchen Sie bitte ausschließlich in den gekennzeichneten Raucherbereichen.

§ 3 Sicherheit

3.1 Feuerwerkskörper und Waffen sind auf unserem gesamten Gelände und in allen unseren Einrichtungen verboten. Unter Drogeneinfluss (BTM) stehenden Besuchenden ist das Betreten unseres Geländes und unserer Einrichtungen untersagt. Selbstverständlich ist der Konsum von illegalen Drogen auch auf unserem Gelände und in allen unseren Gebäuden verboten.
3.2 Betreten Sie nicht unaufgefordert die Zimmer fremder Bewohnenden. Der Aufenthalt ist nur in den frei zugänglichen Bereichen oder mit Genehmigung des Personals gestattet. Der Aufenthalt in den Betriebs- und Wirtschaftsräumen der Einrichtung ist nicht gestattet. Sollten Ihnen verdächtige einrichtungsfremde Personen auffallen, insbesondere auf den Wohnbereichen oder beim Betreten von Bewohnerzimmern, zögern Sie bitte nicht, umgehend unser Personal auf diese hinzuweisen.
3.3 Gäste, die keine Angehörigen besuchen und das Gelände, die Gebäude oder Bewohnende nicht aus privatem Anlass aufsuchen, müssen sich vorher unter Bekanntgabe der Gründe am Empfang, bei der Leitung des Hauses oder auf dem Wohnbereich anmelden. Unsere Mitarbeitende sind angehalten, ihnen unbekannte Personen auf unserem Gelände und in unseren Einrichtungen anzusprechen und nach dem Grund ihres Besuches zu fragen.
3.4 Bei Feuergefahr oder sonstigen Notständen ist den vom Personal der Einrichtung getroffenen Anordnungen unbedingt Folge zu leisten. Anweisungen des Personals sowie Aushänge in Bezug auf besondere hygienische Maßnahmen − etwa bei Ausbruch von Infektionskrankheiten − sind unbedingt zu beachten.

§ 4 Fotografieren, Filmen, Medien (Persönlichkeits- und Datenschutz)

4.1 Aufgrund der in der Präambel beschriebenen Zweckbestimmung der Häuser der PFLEGEN & WOHNEN HAMBURG GmbH als geschützter und beschützender Raum gelten besondere rechtliche Bestimmungen (etwa § 201 a StGB - Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereiches). Es ist untersagt, Bewohnende, ohne ihre schriftliche Einwilligung zu fotografieren oder zu filmen – dies gilt auch dann, wenn die Aufnahmen später anonymisiert werden sollen. Für Interviews und Aufnahmen auf dem Gelände der Pflegeeinrichtungen sowie in den Gebäuden gelten andere Maßstäbe als in der Öffentlichkeit. Sollen Bewohnende interviewt werden oder Aufnahmen von ihnen im Geltungsbereich dieser Hausordnung erstellt werden, müssen Medienschaffende und der/die Fotografierende davon ausgehen, dass betroffene der/die Bewohnende womöglich nicht in der Lage ist, von seinem Widerspruchsrecht gegen eine Aufnahme oder ein Gespräch Gebrauch zu machen; eine fehlende Geschäfts-/Einwilligungsfähigkeit ist auch im Rahmen eines Interviews mit Bewohnenden stets zu beachten.
4.2 Fotografieren und Filmen ist nur Bewohnenden und deren Angehörigen ausschließlich zu privaten und persönlichen Zwecken erlaubt. Dabei dürfen jedoch keine anderen Personen, insbesondere andere Bewohnende, ohne ihre Einwilligung gefilmt oder fotografiert werden.
4.3 Foto-, Ton- oder Videoaufnahmen, die für gewerbliche, kommerzielle Zwecke oder zur Veröffentlichung (offline oder online) bestimmt sind, sind nur nach vorheriger Genehmigung durch die Direktion der Einrichtung und die Verwaltung (Bereich Marketing) der PFLEGEN & WOHNEN HAMBURG GmbH gestattet. Das gilt unbeschadet der Regelung in Ziffer 4.2 auch für Aufnahmen durch Bewohnende und deren Angehörige.
4.4 Medienschaffenden oder sonstigen Presseangehörigen ist das unangemeldete Aufsuchen der Einrichtungen oder des Geländes sowie die Kontaktaufnahme zum Zwecke der Recherche und/oder Berichterstattung ohne vorherige Genehmigung durch die Verwaltung (Bereich Marketing) der PFLEGEN & WOHNEN HAMBURG GmbH und der Leitung der Einrichtung nicht gestattet. Medienschaffende, die sich im Rahmen ihrer Tätigkeit auf dem Gelände an Bewohnede des Hauses, Besuchende oder Mitarbeitende wenden, müssen sich vorher als Medienschaffende durch einen gültigen Presseausweis zu erkennen geben.

§ 5 Waren, Dienstleistungen, Fundsachen

5.1 Das Anbieten von Dienstleistungen oder Waren sowie das Sammeln von Geld sind ohne vorherige Genehmigung durch die Leitung des Hauses auf dem gesamten Gelände und in allen Gebäuden untersagt.
5.2 Die Verteilung von Werbe- oder anderen Unterlagen sowie parteipolitische Betätigungen oder andere Veranstaltungen sind auf dem gesamten Gelände und in allen Gebäuden von PFLEGEN & WOHNEN HAMBURG untersagt bzw. erst nach Genehmigung durch die Leitung der jeweiligen Einrichtung gestattet.
5.3 Geben Sie Fundsachen umgehend im Kundenbüro der Einrichtung ab. Innerhalb von sechs Monaten nicht abgeholte Fundsachen gehen in der Regel in das Eigentum des PFLEGEN & WOHNEN HAMBURG GmbH über.

§ 6 Beschwerden, Lob und Kritik

6.1 Für Beschwerden und Kritik, aber auch Anregungen und Lob stehen Ihnen alle Mitarbeitende der Einrichtung zur Verfügung. Wenden Sie sich zudem gerne an die Leitung des Hauses. Darüber hinaus finden Sie in unseren Einrichtungen Aushänge mit den Kontaktpersonen der Wohnbeiräte.
6.2 Beschwerden, Kritik, Anregungen und Lob können Sie gerne persönlich, schriftlich oder telefonisch an uns herantragen. Als zusätzliche Hilfe finden Sie zudem in unseren Einrichtungen an verschiedenen Stellen „Feedback-Bögen“ ausgehängt sowie zugehörige „Briefkästen“.
6.3 Die Verwaltung der PFLEGEN & WOHNEN HAMBURG GmbH erreichen Sie unter:
pflegeinfo@pflegenundwohnen.de sowie (040) 2022-0.

Hausverbot

7.1 Unsere Mitarbeitende haben das Recht, aus gegebenem Anlass Haus- und Geländeverweise zu erteilen sowie Hausverbote auszusprechen. Anlässe sind bspw. die Störung des Haus- und Betriebsfriedens oder Verstöße gegen eine oder mehrere Bestimmungen dieser Hausordnung.
7.2 In Einzelfällen kann ausnahmsweise von der Hausordnung abgewichen werden. Hierüber entscheidet ausschließlich die jeweilige Leitung des Hauses bzw. die Geschäftsführung der PFLEGEN & WOHNEN HAMBURG GmbH. Wenn Sie weitere Fragen haben oder zusätzliche Informationen wünschen, wenden Sie sich gerne an die jeweilige Leitung der Einrichtung.

Vielen Dank!

Die Geschäftsführung der
PFLEGEN & WOHNEN HAMBURG GmbH